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Performance
Flexibilität
Es ist heute nahezu unmöglich, zukünftige Produktionsprozesse, den zugehörigen Flächenbedarf und die strukturellen Veränderungen in einem Industriebetrieb zu prognostizieren. Die Anpassungsfähigkeit des Industriegebäudes in einem möglichst breiten Toleranzbereich kennzeichnet den Grad der betrieblichen Flexibilität. Auf das Fabrikgebäude bezogen bedeutet dies vor allem eine zu definierende Wandlungsfähigkeit aller Systeme der baulichen Gestaltung sowie die ausreichende Leistungsfähigkeit der Ver- und Entsorgungssysteme. Dies bezieht sich vor allem auf die Größe der Stützenabstände, die lichte Hallenhöhe, die Boden- und Deckenbelastung und die Freihaltung von horizontalen und vertikalen Erweiterungseinrichtungen.
Die Ver- und Entsorgungssysteme müssen in Entsprechung baulicher Veränderungen eine variable Konditionierung der Räume ermöglichen. Damit sind Installationen unabhängig von anderen baulichen Systemen zu konzipieren und sollten in offen geführten Leitungswegen zugänglich sein, veränderbar ohne Störung der laufenden Produktion. Flexibilität bedeutet in diesem Zusammenhang nicht etwa die Überdimensionierung von Flächen, Raumhöhen oder Anschlusswerten, sondern vielmehr die Möglichkeit, eine Dimensionsänderung einfach durchzuführen oder veränderte Komponenten rasch zu integrieren. Als wirtschaftliche Richtlinie gilt dabei, dass die bisher als Vorinvestitionen gesehenen Vorkehrungen für spätere Veränderungen niedriger sein müssen als der bei der ersten Umstellung entstehende Aufwand.
Damit wird der herkömmliche bauliche Flexibilitätsbegriff auf alle Gestaltungsfelder und Gestaltungsebenen im Sinne einer Wandlungsfähigkeit erweitert. Die bisherige Polarisierung von „unflexiblen“ Standardlösungen zu „flexiblen“ Universalbauten löst sich somit in eine feingliedrige Strukturanalyse auf, diese ist für jedes Projekt spezifisch zu leisten.